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Meldepflicht des Imkers

Sauerbrut

Bienenseuchen oder der Verdacht auf solche sind dem Bieneninspektor zu melden. Bis zur Abklärung durch den Bieneninspektor ist alles vorzukehren, um eine Seuchenverschleppung zu verhindern.

Der Bieneninspektor ist zuständig für die Bekämpfung von Bienenseuchen in seinem Bereich. Beim Auftreten einer Bienenseuche leitet der Inspektor Sanierungsmassnahmen in den Bienenständen ein und führt Untersuchungen auch in der Umgebung durch. Einige gefährliche Bienenseuchen können immer wieder auftreten, so z.B. Fälle von Faulbrut oder Sauerbrut, usw. Mit der raschen Bekämpfung und Eindämmung von ansteckenden Krankheiten kann viel Schaden in den Bienenständen und letztlich auch in der Natur verhindert werden.

BienenSchweiz Merkblätter und Infos

Faulbrut – Bakterielle Erkrankung der Bienenbrut. Sehr ansteckend.

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV zur Faulbrut

Sauerbrut – Bakterielle Erkrankung der Bienenbrut, sehr ansteckend. Auch als Differentialdiagnose der Faulbrut wichtig.

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV zur Sauerbrut

Bienen-Inspektor Bezirk Hinwil:

Werner Steinbeck​​
T: 044 930 56 86​
M: 079 245 29 91​
werner.steinbeck@imker-hinwil.ch