
Zwischen der ersten und zweiten Sommerbehandlung (niemals während der Behandlung) ist es Zeit für die Auffütterung.
Ein Volk benötigt zum Überwintern Futtervorräte von ca. 20 kg. Dies entspricht ungefähr 5 vollständig gefüllten Dadant-Brutwaben respektive 7 Schweizerkasten-Brutwaben. Die eingelagerte Futtermenge wird im Rahmen einer Volksdurchsicht ermittelt, entweder durch Schätzung der mit Futter bedeckten Wabenflächen oder durch Bestimmung des Futtergewichts. Fehlende Wintervorräte werden durch Flüssigfutter ergänzt.
Ein übermässiges Auffüttern ist zu vermeiden, damit im Spätsommer noch genügend Winterbienen produziert werden können und das Volk im Winter auf futterfreien Bereichen eine Traube bilden kann.
Die Fütterung in flüssiger Form (Zuckerwasser oder Sirup) sollte vorzugsweise am Abend erfolgen, damit die Bienen das Futter über Nacht eintragen können. Die Futterzargen müssen dicht und für Bienen von ausserhalb der Beute nicht zugänglich sein. Verschüttetes Futter ist sofort wegzuwaschen. Diese Vorsichtsmassnahmen helfen Räuberei zu vermeiden.
Live-Vortrag
Der BGD bietet übers Internet kurze Weiterbildungssequenzen à ca. 30 Minuten an, so auch heute:
13.8.2026, 19 Uhr: Thema «2. Sommerbehandlung»
Für die Teilnahme hier klicken.
Die Online Live-Veranstaltungen werden alle aufgezeichnet. Sind Sie an einer Live-Teilnahme verhindert, können Sie sich die Aufzeichnung bis ca. 2 Monate nach dem Anlass anschauen (dazu einfach den Teilnahmelink anklicken).
Informationen zu weiteren geplanten Anlässen finden Sie unterwww.bienen.ch/bgd-anlaesse.
Quelle: Apiservice Newsletter