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Ameisensäure gegen Wachsmotte nicht mehr erlaubt

Ameisensäure ist für die Wachsmottenbekämpfung aufgrund einer Anpassung in der Biozidprodukteverordnung verboten. Der BGD empfiehlt, den Schädling gänzlich ohne Säuren in Schach zu halten. Die weiterhin zugelassene Essigsäure sollte nur in Ausnahmefällen und ausschliesslich im Wabenschrank eingesetzt werden (Honigwaben niemals mitbehandeln).  

Wachsmotten vermeiden

Wabenlagerung:

  • Reservewaben nicht ungeschützt lagern
  • Honig- und Futterwaben getrennt lagern
  • Waben kühl lagern
  • Zugluft im Wabenlager (oder Magazin-Zargenturm)
  • Altwaben sofort einschmelzen

Im Volk:

  • Keine Bekämpfung
  • Keine schwachen Völker
  • Regelmässige Wabenerneuerung
  • Keine unbesetzten Waben (auf Volksstärke einengen)
  • Varroaunterlage und Leerräume unter Varroagitter regelmässig reinigen

Merkblatt 2.6. Wachsmotte
Empfehlungsliste Imkereipräparate

In der Juli-Ausgabe 2021 der Schweizerischen Bienen-Zeitung wird der säurefreie Umgang mit der Wachsmotte im Rahmen eines Artikels vorgestellt.

Das Kontrollhandbuch Bienen für die Kontrolle Primärproduktion und die Empfehlungsliste für Imkereipräparate von BGD und ZBF wurden bereits entsprechend angepasst.

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