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2. Sommerbehandlung

Damit die Winterbienen durch die Varroa nicht geschädigt werden, muss die 2. Behandlung (mit Ameisensäure) spätestens Mitte September beginnen. Zwischen der 1. und 2. Sommerbehandlung sollten mindestens 3 Wochen liegen, um die Aufzucht der Winterbienen nicht zu beeinträchtigen.

Selbst für Jungvölker und bei Wirtschaftsvölkern, bei denen im Juli ein Brutstopp mit Oxalsäure-Einsatz oder das Bannwaben-Verfahren durchgeführt wurde, ist die 2. Ameisensäure-Behandlung unerlässlich. 

Bringen Sie die Dispenser (wenn die Temperaturen tagsüber hoch sind) frühmorgens in die Völker, wenn’s draussen noch kühl ist. Vermeiden Sie nach Möglichkeit längere Regenperioden, damit die Verdunstung der Ameisensäure durch die anhaltend hohe Luftfeuchtigkeit nicht beeinträchtigt wird. Nach der Behandlung sind die Futtervorräte für den Winter zu vervollständigen. 

Weiterführende Informationen in folgenden BGD-Merkblättern:  
1.2.1. – 1.2.5. Varroa-Sommerbehandlung

4.2. Fütterung 

Der Bienengesundheitsdienst berät Sie gerne über die Gratisnummer 0800 274 274 (Montag bis Freitag, 8 – 16.30 Uhr) oder via E-Mail an info@apiservice.ch.

Betriebskonzept-Workshop am 2.10.2025

Für jene, die das BGD-Betriebskonzept noch nicht kennen, empfiehlt sich die Teilnahme an einem Betriebskonzept-Workshop. Am 2. Oktober 2025 ist in Olten ein öffentlicher (sektionsübergreifender) Anlass geplant, bei dem die Teilnehmenden ihr Konzept direkt mit ihren Laptops oder Tablets zusammenstellen können. Für alle, die Mitglied in einem Schweizer oder Liechtensteiner Imkerverein sind, ist die Teilnahme kostenlos. Vereinseigene Workshops sind ebenfalls möglich. Bei Interesse kontaktieren Sie den BGD bitte via Hotline (0800 274 274).

Online Live-Vortrag

Der BGD bietet übers Internet kurze Weiterbildungssequenzen à ca. 30 Minuten an, so auch heute:
11.9.2025, 19 Uhr: Thema «Wintervorbereitung»
Für die Teilnahme hier klicken

Die Online Live-Veranstaltungen werden alle aufgezeichnet. Sind Sie an einer Live-Teilnahme verhindert, können Sie sich die Aufzeichnung bis ca. 2 Monate nach dem Anlass anschauen (dazu einfach den Teilnahmelink anklicken).

Informationen zu weiteren geplanten Anlässen finden Sie unter www.bienen.ch/bgd-anlaesse.

Quelle: Apiservice Newsletter