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Umgang mit starker Waldtracht 

Die erste Sommerbehandlung mit Ameisen- oder Oxalsäure ist abgeschlossen. In gewissen Regionen hat nach der Behandlung eine Spättracht eingesetzt. Fällt die aktuelle Waldtracht stark aus, sind Imkerinnen und Imker gezwungen, die Honigräume wieder aufzusetzen, um ein Verhonigen des Brutraumes zu vermeiden. Dieser Honig darf von Gesetzes wegen weder verkauft noch verschenkt werden, da die vorgängig durchgeführte Behandlung zu Rückständen im Honig und allenfalls sogar zu einer geschmacklichen Veränderung des Honigs führen kann.

Honig oder Honigwaben von zuvor behandelten Völkern können auf folgende Arten verwertet werden:

  • Als Futterwaben oder Futter für Völker mit Futterknappheit im nächsten Frühling oder in der Zwischentracht
  • Verarbeitet zu Futterteig für die betriebseigene Imkerei (z.B. für die Fütterung von Ja­nuar bis März oder zur Zwischentrachtfütterung)

Kommt es an einem Bienenstand im August und/oder Anfang September immer wieder zu einer grosszügigen Waldtracht, empfiehlt sich als 1. Sommerbehandlung das Bannwabenverfahren. Da bei dieser Methode keine Tierarzneimittel eingesetzt werden, ist eine späte Honigernte möglich. Der Start der zweiten Sommerbehandlung mit Ameisensäure ist spätestens Mitte September aber unabdingbar.

Vor dem Einwintern ist wichtig zu prüfen, dass die Bienenvölker nicht ausschliesslich auf Waldtracht überwintern. Bei viel dunklem Honig sollte zur Vermeidung von Durchfall ein Teil davon durch leichter verdauliches Flüssigfutter (Sirup oder Zuckerwasser) ersetzt werden. Falls der Brutraum zu stark verhonigt ist, können einzelne Waben aus dem Brutraum entfernt und durch leere Waben ersetzt werden, um Platz für die Brut und Flüssigfutter zu schaffen.

Merkblätter: 
1.1. Varroa-Behandlungskonzept
1.6.2. Bannwabenverfahren
4.2. Fütterung

Brutkrankheiten erkennen und richtig handeln

Die Brutkontrolle ist eine der wichtigsten Massnahmen, um Krankheiten in einem frühen Stadium zu erkennen. Ein lückenhaftes Brutnest, ein ungewöhnlicher Geruch, abnormale Zelldeckel oder nicht gesund aussehende Maden können Anzeichen einer meldepflichtigen Seuche wie Faul- oder Sauerbrut sein.

Vorgehen im Falle von Faul- oder Sauerbrut: 
Bei einem Verdacht auf eine der beiden meldepflichtigen Bienenseuchen ist unverzüglich der Bieneninspektor beizuziehen. Keinesfalls sind eigenhändig allfällige Sanierungsmassnahmen einzuleiten.

Hat sich der Verdacht bestätigt, müssen die Anweisungen des Bieneninspektors strikte befolgt werden. Innerhalb des vom Inspektor errichteten Sperrkreises ist es verboten, Bienen zu verstellen. Die aktuellen Sperrgebiete sind auf den Internetseiten fast aller Kantone ersichtlich. Die Links zu diesen Seiten finden sich in einer Tabelle auf bienen.ch unterhalb der Technischen Weisungen.  

Für Sanierungen kann beim BGD eine Handwaschwanne ausgeliehen oder für grössere Reinigungsaktionen das Bienengesundheitsmobil reserviert werden. 

Merkblätter: 
2. Übersicht Krankheiten und Schädlinge
2.1. Faulbrut
2.2. Sauerbrut 
4.7.3. Gesunde Völker erkennen
BGD-Angebote Handwaschwanne und Bienengesundheitsmobil 

Nächste Online Live-Veranstaltungen

Der BGD bietet übers Internet kurze Weiterbildungssequenzen zu ca. 30 Minuten an.

Die nächsten Anlässe:
11.09.2025, 19:00 Uhr: Wintervorbereitung
09.10.2025, 19:00 Uhr: Königinnen ersetzen und Völker vereinen
13.11.2025, 19:00 Uhr: Winterbehandlung

Wie teilnehmen?
Die Online Live-Veranstaltungen werden alle aufgezeichnet. Sind Sie an einer Veranstaltung verhindert, können Sie sich die Aufzeichnung bis ca. 2 Monate nach dem Anlass anschauen (dazu einfach den Teilnahmelink anklicken).

Quelle: Apiservice Newsletter