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Arbeiten nach der 2. Sommerbehandlung

Der Winter ist eine herausfordernde Jahreszeit für Bienenvölker. Imkerinnen und Imker können ihnen mit entsprechenden Vorbereitungen eine ideale Ausgangslage schaffen. 

Wirtschafts- oder Jungvölker können noch bis Ende Oktober vereint, umgeweiselt oder aufgelöst werden. Insbesondere ist auf eine gute Volksstärke und die Weiselrichtigkeit zu achten und entsprechend zu handeln. Ein starkes Wirtschaftsvolk besetzt vor dem Einwintern 9 Waben, ein Jungvolk 7. Mindestens fünf Waben müssen mit Bienen reichlich besetzt sein, damit ein Volk den Winter übersteht und im Frühjahr den Massenwechsel problemlos meistert. 

Neben der Beurteilung und Auslese fallen im Herbst weitere, wichtige Aufgaben an: die Futterkontrolle, das Einengen und das Anbringen eines Mäuseschutzes. Verfügt ein Volk noch nicht über 5 bis 7 beidseitig gefüllte Futterwaben, ist das Fehlende mit Flüssigfutter zu ergänzen

In den von der Asiatischen Hornisse betroffenen Gebieten, empfiehlt sich das Anbringen eines Gitterschutzes (Voliere) oder wenn die Völker den Flugbetrieb eingestellt haben, einer Höhenbegrenzung des Fluglochs auf 5.5 mm

Merkblätter und Kurzfilme:
2.7.1. Anleitung gittergeschütztes Flugloch (Voliere) 
4.3. Überwintern eines Bienenvolkes
4.5.2. Königin zusetzen
4.7. Völkerbeurteilung und -auslese
4.7.1. Völker vereinen
4.7.2. Völker abtöten
4.7.3. Gesunde Völker erkennen

Kurzfilme «Völkerbeurteilung und -auslese» Herbst: 
MagazinSchweizerkasten

Der Bienengesundheitsdienst berät Sie gerne über die Gratisnummer 0800 274 274 (Montag bis Freitag, 8 – 16.30 Uhr) oder via E-Mail an info@apiservice.ch.

Nächste Online Live-Veranstaltungen

Der BGD bietet übers Internet kurze Weiterbildungssequenzen à ca. 30 Minuten an.

Die nächsten Anlässe:
10.10.2024, 19:00 Uhr: BGD-Dienstleistungen
14.11.2024, 19:00 Uhr: Winterbehandlung
12.12.2024. 19:00 Uhr: Standortwahl und Bienendichte

Wie teilnehmen?
Die Online Live-Veranstaltungen werden alle aufgezeichnet. Sind Sie an einer Veranstaltung verhindert, können Sie sich die Aufzeichnung bis ca. 2 Monate nach dem Anlass anschauen (dazu einfach den Teilnahmelink anklicken).

Quelle: Apiservice Newsletter