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2. Sommerbehandlung 

Damit die Winterbienen durch die Varroa nicht geschädigt werden, muss die 2. Behandlung (mit Ameisensäure) spätestens Mitte September beginnen. Selbst für Jungvölker und bei Wirtschaftsvölkern, bei denen im Juli ein Brutstopp mit Oxalsäure-Einsatz oder das Bannwaben-Verfahren durchgeführt wurde, ist die 2. Ameisensäure-Behandlung unerlässlich. 

Bringen Sie die Dispenser frühmorgens in die Völker, wenn’s draussen noch kühl ist. Nach der Behandlung sind die Futtervorräte für den Winter zu vervollständigen.

Weiterführende Informationen unter www.bienen.ch/merkblatt 

in folgenden BGD-Merkblättern:  
1.2.1. – 1.2.5. Varroa-Sommerbehandlung        
4.2. Fütterung     
Der Bienengesundheitsdienst berät Sie gerne über die Gratisnummer 0800 274 274 (Montag bis Freitag, 8 – 16.30 Uhr) oder via E-Mail an info@apiservice.ch.

Online Live-Vortrag 

Der BGD bietet übers Internet kurze Weiterbildungssequenzen à ca. 30 Minuten an, so auch morgen: 
12.09.2024, 19 Uhr: Thema «Umwelteinflüsse auf Volksleistung»
Für die Teilnahme hier klicken.  

Die Online Live-Veranstaltungen werden alle aufgezeichnet. Sind Sie an einer Live-Teilnahme verhindert, können Sie sich die Aufzeichnung bis ca. 2 Monate nach dem Anlass anschauen (dazu einfach den Teilnahmelink anklicken).

Informationen zu weiteren geplanten Anlässen finden Sie unter www.bienen.ch/bgd-anlaesse
Quelle: Apiservice Newsletter