
Seit dem 01. Juli 2022 sind Imkerinnen und Imker verpflichtet, über die Tierarzneimittel Buch zu führen.
Der Kauf von Arzneimitteln, deren Einsatz sowie eine allfällige Entsorgung müssen dokumentiert sein, damit eine lückenlose Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist.
Bisher waren dazu aber weder Vorlagen noch klare Angaben seitens Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vorhanden. Dies ist nun anders. Das BLV hat ein offizielles Informationsschreiben verfasst und stellt seit kurzem eine aktualisierte Vorlage für das Behandlungsjournal und neu auch für die Inventarliste Tierarzneimittel Bienen zur Verfügung (PDFoder Word-Vorlage).
Das neue Behandlungsjournal löst das Bisherige ab sofort ab. Neu müssen Tierarzneimittel und deren Entsorgung zudem in Form einer Inventarliste erfasst werden.
Die Imkerschaft wird in der Juni-Ausgabe der Schweizerischen Bienen-Zeitung und Mitte Mai 2023 mittels Newsmeldung auf bienen.ch , respektive BGD-Newsletter, darauf aufmerksam gemacht werden.